Grundstück

Grundstück

Du befindest dich hier:

Allgemein

Ein eigenes Grundstück (GS) ist das erste größere Ziel eines jeden Spielers auf ElderCraft. Dieses ist mit Talern kaufbar und muss deshalb hart erarbeitet werden. Als Eigentümer darf man auf dem Grundstück oberirdisch ein Bauwerk erstellen und unterirdisch in der Regel einen Keller nach seinen eigenen Wünschen gestalten und nutzen. Es gibt zwei Arten von Grundstücken: Stadtgrundstücke und Anfängergrundstücke, welche einige Besonderheiten aufweisen.
Eine Liste all seiner Grundstücke auf dem aktuellen Server kann man mit /rg list einsehen. Dabei bedeutet ein “+” vor der GS-ID, dass man Eigentümer des Grundstücks ist und ein “-“, dass man als Member auf diesem eingetragen ist. Genaue Infos wie z.B. Koordinaten und eingetragene Mitspieler können mit dem Befehl /rg i GS-Name (region info) erfragt werden.
Außerdem kann man sich mit dem Befehl /nachhause bzw. /nachhause GS-Name einmal pro Stunde zu einem auf dem gleichen Server befindlichen Grundstück teleportieren.

 

Anfängergrundstück

Anfängergrundstücke sind eine Möglichkeit für Neulinge, sich möglichst bald nach dem Start auf ElderCraft ein erschwingliches Grundstück zu kaufen. Deshalb kosten diese maximal 20.000 Taler und dürfen nicht weiterverkauft werden. Sie haben immer eine Größe von 10×15 Block Fläche und sind an der ID anf-XXX-XXX erkennbar, wobei XXX eine fortlaufende Nummer ist. Der Baustil ist entsprechend der Lage auf dem Hauptserver mittelalterlich. Jeder Spieler darf maximal ein Anfängergrundstück besitzen. Anfängergrundstücke werden auf EC nicht enteignet. Sie dürfen auch nicht Verkauft werden.

Achtung: Auf Anfängergrundstücken sind sowohl das Baumwachstum als auch der Tierspawn deaktiviert!

 

Stadtgrundstück

Ein Stadtgrundstück ist in der Regel teurer als ein Anfängergrundstück, bietet dafür aber einige Vorteile.
Wie es der Name schon vermuten lässt, befinden sich diese Grundstücke in den Spielerstädten und werden dort von den jeweiligen Stadtherren definiert und kontrolliert. Jede Stadt hat ihre eigenen Bauregeln, die ausführlich im jeweiligen Stadtforum beschrieben sind, in Kurzform aber auch in der Nähe des jeweiligen Stadtspawns zu finden sind. So kann der Baustil stark variieren (Mittelalter, Modern, Fantasy usw.) und bestimmte Blockarten vorgegeben sein. Auch werden häufig besondere Sehenswürdigkeitengrundstücke verkauft, welche meist spezielle Bauregeln unterliegen. Eine Nichtbeachtung dieser Bauregeln kann zur Enteignung führen!

Wird ein Stadtgrundstück direkt vom Stadtherrn gekauft, muss dieses mindestens 40k kosten; unter Spielern kann es allerdings zu einem beliebigen Preis gehandelt werden. Der Preis richtet sich beim Kauf vom Stadtherren meistens nach dem Blockpreis der Stadt, welcher am Stadtportal angeschlagen ist. Die Größe variiert stark: Von kleinen 10×10 Grundstücken bis hin zu Grundstücken mit einer Fläche von über 100×100 Fläche ist alles möglich. Die Maße sind auf dem Verkaufsschild zu finden. Außerdem sind Baumwachstum und Tierspawn auf diesen Flächen aktiviert. Der Weiterverkauf eines Stadtgrundstücks geht nur von Spieler zu Spieler. Dafür wird ein Verkaufsschild auf das Grundstück gestellt, welches der Käufer anklicken muss.
Jeder Spieler darf insgesamt drei Stadtgrundstücke besitzen die max. 20% der Stadtbetragen dürfen und solange es nicht eingeschränkt wird in den Stadtregeln.

 

Erweiterung Grundstück

Grundsätzlich entscheiden die Stadtherren, ob sie es zulassen eine Region zu erweitern oder nicht. Diese Anfragen werden auch direkt an die Stadtherren gestellt. Stimmt der Stadtherr der gewünschten Erweiterung zu, muss folgendermaßen vorgegangen werden:

  1. Der Grundstücks-Besitzer MUSS sein Grundstück für mindestens 40’000 Taler an den Stadtherren verkaufen, über ein Verkaufsschild.
    • Stadtherren darf KEIN Grundstück unter 40’000 ver- & ankaufen.
  2. Der Stadtherr muss die Region löschen und neu definieren, im vergrößerten Bereich. Anschließend wieder neu claimen.
  3. Der Stadtherr muss das GS für mindestens 40’000 Taler an den Spieler zurück verkaufen, über ein Verkaufsschild.
    • Hierbei kann er zu den 40’000 Talern den Wert der erweiterten Bereich noch dazurechnen (Bsp.: 40’000 Taler + 20’000 Taler => 60’000 Taler auf dem Verkaufsschild)

Ja, auf diesem Weg müssen die Steuern doppelt gezahlt werden, Punkt. Es ist die Entscheidung des Stadtherren, ob er ein Grundstück erweitert oder nicht.

 

Mitbauen und Sicherungen

Es ist möglich, andere Spieler auf seinem Grundstück einzutragen. Diese haben dann (und NUR dann) das Recht, Blöcke zu setzen und abzubauen, ungesicherte Kisten zu leeren und ihrerseits Sicherungen zu erstellen. Griefing ist dadurch immer auch Eigenverschulden und wird serverseitig nicht entschädigt! Deshalb sollte man sich vor dem Eintragen anderer Spieler gut überlegen, ob man diesen wirklich vertraut.
Einen Spieler eintragen kann man mit dem Befehl /eintragen NAME, während man auf dem entsprechenden Grundstück steht. Das Austragen funktioniert analog mit dem Befehl /austragen NAME.
Um trotz der Eintragung von Mitspielern private Bereiche zu schaffen, können Türen, Falltüren, Kisten, Öfen, Zauntore und (Lift-)Schilder mithilfe des Befehls /sichern gesichert werden. Dafür muss der zu sichernde Gegenstand nach der Eingabe des Befehls angeklickt werden. Mit /entsichern kann eine solche Sicherung wieder entfernt werden. /erlaubnis NAME fügt eine bestimmt Person dieser Sicherung hinzu und /passwort TEXT sichert den Gegenstand mit einem Passwort.

 

Enteignung

In gewissen Fällen kann ein Grundstück unwiderruflich und ohne Entschädigung enteignet werden. Dabei werden außerdem alle Kisten geleert.
Eine Möglichkeit zur Enteignung ist die Inaktivität. Ist ein Spieler länger als 30 Tage am Stück offline, kann der Stadtherr das Grundstück von einem Teammitglied (Henker/Richter/Inquisitor/Imperator) enteignen lassen. Diese Zeit kann bei angekündigter Abwesenheit mit einem deutlich sichtbar aufgestellten Schild auf 60 Tage verlängert werden. Nach dieser Zeit kann davon ausgegangen werden, dass der Spieler nicht weiter auf ElderCraft spielen wird; um einer Bildung von Geisterstädten entgegenzuwirken, wurde deshalb diese Regelung geschaffen.
Außerdem kann enteignet werden, wenn die Bauregeln der Stadt nicht eingehalten werden. Dies wird mit Enteignungsschildern und roter Wolle vor den Grundstücken rechtzeitig angekündigt, sodass der Spieler genug Zeit hat, entsprechende Mängel an seinem Bauwerk zu beseitigen.
Ein regelkonformes Enteigungsschild sieht von der Form her immer so aus wie unter Stadtherr/in: